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IMDS - Gesetze, Richtlinien, Kundenanforderungen Generell müssen alle Gesetzesanforderungen eingehalten werden. Diese werden hier nun aber nicht aufgeführt, da es durch ständige Änderungen von Gesetzen nicht möglich erscheint hier alle aktuell darzustellen. Genannt sei hier nur (da alle davon reden) die Altautorichtlinie 2000/53 der EU die in Deutschland mit dem Altfahrzeuggesetz umgesetzt wurde. Hier werden (Stand bei Erstellung der Altautorichtlinie) vier Stoffe (Chrom VI , Blei, Quecksilber und Kadmium) genannt, die Verboten sind. Diese dürfen nicht, bzw. nur zu den vorgegebenen Ausnahmen enthalten sein. IMDS ist kein Gesetz. Es gibt auch kein Gesetz welches IMDS vorschreibt. Auch die genannte Altautorichtlinie der EU schreibt kein IMDS vor. Noch nicht einmal alle Automobilhersteller schreiben die Anwendung von IMDS in ihren Kundenanforderungen vor. In den meisten Fällen (zumindest zur Zeit) wird die Benutzung von IMDS empfohlen. Allerdings ist der Trend ganz klar ersichtlich. Auch werden in naher Zukunft (teilweise schon umgesetzt) keine Lieferfreigaben ohne IMDS-Eintrag mehr ausgesprochen.
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